Exklusives Wohnen in Rosenheim

Highlights / Key Facts

• 32 exklusive Wohnungen (1-, 2- und 3-Zimmer-Wohnungen)
• Wohnungsgrößen 31,94 m² – 145,23 m²
• Kaufpreise 397.700 € bis 1.423.300 €
• Geeignet für Eigennutzer und Kapitalanleger
• Degressive Abschreibung und Sonder-AfA bei Vermietung möglich
• KfW-Förderung (Darlehen max. 150.000 €)
• Bevorzugtes Belegungsrecht an über 440 Standorten
• Optional Bezahlung erst nach Fertigstellung (Aufpreis 3 %)
• Fertigstellung geplant Mai 2027
• Keine Maklercourtage

Objektbeschreibung

Mitten In Rosenheim entsteht in einem hochwertigen Umfeld ein modern konzipiertes Wohngebäude mit insgesamt 32 exklusiven Wohnungen. Ein Aufzug verbindet alle Ebenen und gewährleistet einen komfortablen Zugang zu jeder Wohnung.
Die 1- bis 3-Zimmer-Wohnungen verfügen über Wohnflächen von
31,94 m² bis 145,23 m². Großzügige Fensterflächen sorgen für helle, lichtdurchflutete Räume und ein angenehmes Wohnambiente. Balkone oder Terrassen erweitern den Wohnraum ins Freie und schaffen private Rückzugsorte im urbanen Umfeld. Jede Wohnung ist mit einem separaten Abstellraum ausgestattet. Zusätzlich wird auf dem Dach für jede Wohnung eine PV-Anlage in Balkonkraftwerkgröße betrieben, die zusätzlichen Strom für den Eigenverbrauch liefert.

KfW-Förderung (Programm 298)
Die Gebäude werden ökologisch im „KfW-40-Effizienzhaus-Standard errichtet.
Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude mit Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG)“ – eine nachhaltige und besonders energiesparende Bauweise.
Hier haben Sie die Möglichkeit ein KfW-Darlehen bis zu max. 150.000 € zu besonders günstigen Konditionen.

Die aktuellen Konditionen erfahren Sie hier: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Neubau/F%C3%B6rderprodukte/Klimafreundlicher-Neubau-Wohngeb%C3%A4ude-(297-298)/

Steuerliche Vorteile (bei Vermietung)
Die Gebäudeherstellungskosten können wahlweise linear nach § 7 Abs. 4 Einkommensteuergesetz jährlich mit 3 % oder degressiv nach dem Wachstumschancengesetz nach § 7 Abs. 5a Einkommensteuergesetz jährlich mit 5 % abgeschrieben werden. Ein Wechsel von der degressiven in die lineare Abschreibung ist jederzeit möglich. Daraus ergibt sich ein großer Steuervorteil für Kapitalanleger beim Kauf von zertifizierten Neubauten mit Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG).

Sonderabschreibung
(bei entgeltlicher Vermietung für die Dauer von mindestens 10 Jahren)
Zusätzlich zur regulären Gebäudeabschreibung nach § 7 Abs. 4 EStG oder § 7 Abs. 5a EStG kann die Sonderabschreibung nach § 7b EStG in Höhe von jährlich 5 % im Jahr der Anschaffung und den drei darauffolgenden Jahren in Anspruch genommen werden. Die Förderhöchstgrenze (Bemessungsgrundlage) für die Sonderabschreibung beträgt nach § 7b Abs. 3 EStG 4.000 Euro pro m² Wohnfläche.

Bevorzugtes Belegungsrecht

Käufer einer Wohnung in Rosenheim haben für sich und Ihre nahen Angehörigen ein sog. „Bevorzugtes Belegungsrecht“. Dieses Recht gilt nicht nur für den Standort Rosenheim, sondern gilt für über 440 Standorte. Damit genießen die Käufer Wartelistenpriorität falls sie selbst oder Ihre nahen Angehörigen einmal selber Bedarf haben. Näheres zu diesem bevorzugtem Belegungsrecht finden Sie im Expose.

Lage

Die Stadt Rosenheim liegt im Regierungsbezirk Oberbayern im Alpenvorland. In der kreisfreien Stadt leben über 65.000 Einwohner.

Aufgrund der hervorragenden Lage hat die Stadt einen hohen Freizeitwert. Die Nähe zu den Alpen und vielen bayerischen Seen machen das Leben in Rosenheim besonders attraktiv.

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